Nicht in Anspruch genommene Hotelübernachtungen bei Pauschalreisen sind zumeist nicht versichert. Sofern eine Erstattung des zeitlichen Anteils nicht explizit in den Vertragsbedingungen genannt ist, übernimmt die Versicherung nur einzeln in der Rechnung des Reiseveranstalters aufgeführte Posten – bei Pauschalreisen demzufolge nichts. Deshalb ist es ratsam, sich vor Abschluss einer Reiseabbruchversicherung genau über die jeweiligen Bedingungen zu informieren.
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Geändert am: Mi, 6 Mai, 2020 um 3:27 NACHMITTAGS
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