Der Versicherungsfall kann vom Versicherungsnehmer selbst sowie einer der in den Vertragsbedingungen aufgeführten Risikopersonen ausgelöst werden. Diese können sich je nach Anbieter unterscheiden.
Sofern mehr als 6 Personen eine Reise gebucht haben so gilt der Versicherungsschutz bei den meisten Anbietern nur für Angehörige sowie der Lebensgefährte des Versicherungsnehmers und deren Betreuer als Risikoperson.