SENIOREN:
Bei den meisten Anbietern gelten ab einem bestimmten Alter höhere Prämien.
In einigen Fällen gibt es zudem ein Höchstalter.
SCHWANGERE:
Behandlungen bei Komplikationen während der Schwangerschaft sollten ebenso wie Frühgeburten zum Versicherungsschutz gehören. Des Weiteren sollte ein Neugeborenenschutz beinhaltet sein.
CHRONISCH-KRANKE:
Erkrankungen, die bereits vor Reiseantritt bestanden, werden von den Versicherungen nicht übernommen. In einigen Fällen übernimmt jedoch die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten hierfür auch außerhalb Europas.
SPORTLER:
Bei einigen Anbietern sind Behandlungen vom Versicherungsschutz ausgenommen, die aufgrund der Teilnahme an Wettkämpfen erforderlich werden.