- Ambulante und stationäre Behandlungskosten 100 %
- Schmerzstillende Zahnbehandlung 100 %
- Transportkosten zur Weiterversorgung 100 %
- Rücktransportkosten in Heimatland 100 %
- Bestattungs-/Überführungskosten bei Tod bis 5.000/10.000/11.000 Euro
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Geändert am: Do, 7 Mai, 2020 um 4:07 NACHMITTAGS
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