Ja, die gibt es. Versicherungsschutz besteht nur innerhalb Deutschlands und auch nur für den Zeitraum, in dem die versicherte Person sich als Erntehelfer in Deutschland aufhält.
Gibt es Ausnahmen beim Versicherungsschutz? Drucken
Geändert am: Di, 26 Mai, 2020 um 2:50 NACHMITTAGS
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