Damit die Versicherung im Schadenfall für den Arbeitnehmer leistet, muss der Versicherungsschutz bereits vor Einreise des Arbeitnehmers abgeschlossen werden, da sonst eine Leistungspflicht für einen Schadenfall nicht garantiert werden kann. Darüber hinaus gilt zu beachten, dass für eintretende Schadenfälle ohne Versicherungsschutz Sie für Ihre Arbeitnehmer haften müssen und somit in der Leistungspflicht stehen.
Was muss man beachten? Drucken
Geändert am: Di, 26 Mai, 2020 um 2:50 NACHMITTAGS
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