GOT ist die Abkürzung für „Gebührenordnung für Tierärzte“. Diese beinhaltet Gebührensätze, nach denen Tierärzte und -kliniken die jeweilige Diagnostik, Behandlung oder OP abrechnen.


Die Gebührenordnung wurde zum Schutz der Verbraucher bzw. Tierhalter im Juli 1999 eingeführt und 2008 aktualisiert, um diese vor zu hohen Tierarzt-Kosten und Abzocken zu bewahren. Da die GOT es Veterinären verbietet unterhalb der Gebührengrenze abzurechnen, ist auch der Dumping-Preis- und Konkurrenz-Kampf unter den Ärzten deutlich zurückgegangen.


Bitte beachten Sie, dass die GOT ausschließlich für die drei Bereiche: Grundleistungen, besondere Leistungen und Organsysteme gilt und sowas wie Medikamente, Laborleistungen und Hilfsmittel, die zum Beispiel während einer Operation zum Einsatz kommen, gesondert abgerechnet werden.