Ja, das Mindestalter für das Fahren eines E-Rollers hängt von der Fahrzeugklasse und der gesetzlichen Regelung ab.
Mindestalter für E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge bis 20 km/h)
- Das gesetzliche Mindestalter beträgt 14 Jahre.
- Es ist kein Führerschein erforderlich.
- Voraussetzung: Der E-Scooter muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) haben.
Mindestalter für E-Roller (elektrische Motorroller bis 45 km/h)
E-Roller, die als Kleinkrafträder eingestuft werden, unterliegen anderen Vorschriften:
- Mindestalter: 15 oder 16 Jahre (je nach Bundesland)
- Erforderlicher Führerschein: Klasse AM oder höhere Fahrerlaubnis
- Helmpflicht besteht
- Versicherungspflicht mit einem Versicherungskennzeichen
Mindestalter für schnellere E-Roller (über 45 km/h)
- Diese Fahrzeuge benötigen eine Zulassung und eine reguläre Kfz-Versicherung.
- Mindestalter richtet sich nach der erforderlichen Führerscheinklasse (z. B. A1 oder B).
Wichtig:
- Kinder unter 14 Jahren dürfen keinen E-Scooter im öffentlichen Verkehr fahren.
- E-Roller über 45 km/h sind nur mit entsprechender Fahrerlaubnis und Zulassung erlaubt.
- Verstöße gegen diese Vorschriften können zu Bußgeldern oder Versicherungsverlust führen.