Ja, das Mindestalter für das Fahren eines E-Rollers hängt von der Fahrzeugklasse und der gesetzlichen Regelung ab.


Mindestalter für E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge bis 20 km/h)

  • Das gesetzliche Mindestalter beträgt 14 Jahre.
  • Es ist kein Führerschein erforderlich.
  • Voraussetzung: Der E-Scooter muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) haben.


Mindestalter für E-Roller (elektrische Motorroller bis 45 km/h)

E-Roller, die als Kleinkrafträder eingestuft werden, unterliegen anderen Vorschriften:

  • Mindestalter: 15 oder 16 Jahre (je nach Bundesland)
  • Erforderlicher Führerschein: Klasse AM oder höhere Fahrerlaubnis
  • Helmpflicht besteht
  • Versicherungspflicht mit einem Versicherungskennzeichen


Mindestalter für schnellere E-Roller (über 45 km/h)

  • Diese Fahrzeuge benötigen eine Zulassung und eine reguläre Kfz-Versicherung.
  • Mindestalter richtet sich nach der erforderlichen Führerscheinklasse (z. B. A1 oder B).

Wichtig:

  • Kinder unter 14 Jahren dürfen keinen E-Scooter im öffentlichen Verkehr fahren.
  • E-Roller über 45 km/h sind nur mit entsprechender Fahrerlaubnis und Zulassung erlaubt.
  • Verstöße gegen diese Vorschriften können zu Bußgeldern oder Versicherungsverlust führen.