Die Nutzung eines E-Scooters im öffentlichen Straßenverkehr ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV).
Erlaubte Verkehrsflächen:
Radwege und Radfahrstreifen:
- E-Scooter müssen vorrangig auf Radwegen oder Radfahrstreifen fahren.
Fahrbahn (wenn kein Radweg vorhanden):
- Falls kein Radweg existiert, darf der E-Scooter auf der Straße genutzt werden.
Nicht erlaubte Verkehrsflächen:
Gehwege und Fußgängerzonen:
- Das Fahren auf Gehwegen ist verboten, es sei denn, es gibt eine ausdrückliche Freigabe durch ein Zusatzschild.
Autobahnen und Kraftfahrstraßen:
- E-Scooter sind auf Schnellstraßen und Autobahnen nicht zugelassen.
Parks und private Flächen:
- Die Nutzung ist nur erlaubt, wenn der Betreiber es ausdrücklich gestattet.
Besonderheiten bei der Nutzung:
- Maximale Geschwindigkeit: 20 km/h
- Mindestalter: 14 Jahre
- Alkoholgrenzen gelten wie beim Auto:
- 0,5 Promillegrenze (Ordnungswidrigkeit)
- 0,3 Promille (bei Fahrunsicherheit bereits strafbar)
- 0,0 Promille für Fahranfänger unter 21 Jahren oder in der Probezeit
Wichtig: Wer mit dem E-Scooter auf unerlaubten Flächen fährt, riskiert Bußgelder oder den Verlust des Versicherungsschutzes.