Die Nutzung eines E-Scooters im öffentlichen Straßenverkehr ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV).


Erlaubte Verkehrsflächen:

Radwege und Radfahrstreifen:

  • E-Scooter müssen vorrangig auf Radwegen oder Radfahrstreifen fahren.

Fahrbahn (wenn kein Radweg vorhanden):

  • Falls kein Radweg existiert, darf der E-Scooter auf der Straße genutzt werden.


Nicht erlaubte Verkehrsflächen:

Gehwege und Fußgängerzonen:

  • Das Fahren auf Gehwegen ist verboten, es sei denn, es gibt eine ausdrückliche Freigabe durch ein Zusatzschild.

Autobahnen und Kraftfahrstraßen:

  • E-Scooter sind auf Schnellstraßen und Autobahnen nicht zugelassen.

Parks und private Flächen:

  • Die Nutzung ist nur erlaubt, wenn der Betreiber es ausdrücklich gestattet.


Besonderheiten bei der Nutzung:

  • Maximale Geschwindigkeit: 20 km/h
  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Alkoholgrenzen gelten wie beim Auto:
    • 0,5 Promillegrenze (Ordnungswidrigkeit)
    • 0,3 Promille (bei Fahrunsicherheit bereits strafbar)
    • 0,0 Promille für Fahranfänger unter 21 Jahren oder in der Probezeit


Wichtig: Wer mit dem E-Scooter auf unerlaubten Flächen fährt, riskiert Bußgelder oder den Verlust des Versicherungsschutzes.