Im Covomo-Versicherungsvergleich können versicherungspflichtige Roller mit einer Haftpflicht- und optional einer Teilkaskoversicherung abgesichert werden. Dabei handelt es sich um Kleinkrafträder, die je nach Bauart und Leistung in unterschiedliche Kategorien eingeteilt werden.

Versicherbare Rollerarten

  • Roller bis 45 km/h

    • Zweirädrige Kleinkrafträder mit einem Verbrennungsmotor bis 50 ccm oder einem Elektromotor bis 4 kW.
    • Zulässig für Fahrer ab 16 Jahren mit Führerscheinklasse AM oder B.
    • Versicherungspflichtig mit Kennzeichen.
  • Roller bis 50 km/h

    • Diese Roller dürfen nur versichert werden, wenn sie vor dem 31.12.2001 erstmals zugelassen wurden.
    • Neue Modelle mit dieser Geschwindigkeit sind nicht zulassungsfähig.
  • Roller bis 60 km/h

    • Nur versicherbar, wenn die Erstzulassung vor dem 29.02.1992 erfolgte.
    • Seitdem gelten für Kleinkrafträder strengere gesetzliche Regelungen.

Welche Versicherungen sind erforderlich oder möglich?

  • Haftpflichtversicherung (Pflichtversicherung):

    • Gesetzlich vorgeschrieben für alle versicherungspflichtigen Roller.
    • Übernahme von Schäden, die an Dritten verursacht werden (z. B. Sach- oder Personenschäden).
  • Teilkaskoversicherung (optional):

    • Schutz bei Diebstahl, Brand, Explosion oder Kurzschluss.
    • Abdeckung von Schäden durch Naturereignisse wie Sturm, Hagel oder Überschwemmung.
    • Glasbruch und Marderbiss je nach Tarif abgedeckt.

Was ist nicht versicherbar?

  • Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h benötigen eine Zulassung und eine reguläre Kfz-Versicherung, die nicht über den Covomo-Vergleichsrechner abgeschlossen werden kann.
  • Nicht straßenzugelassene Roller ohne Betriebserlaubnis.

Die Versicherung für Ihren Roller kann einfach über den Covomo-Vergleichsrechner abgeschlossen werden. Nach Vertragsabschluss wird das Versicherungskennzeichen per Post zugestellt und muss gut sichtbar am Fahrzeug angebracht werden.