Der Vermieter verlangt bei Beginn des Mietverhältnisses eine Mietkaution, um bei eventuellen Sachschäden, sowie ausbleibender Mietzahlungen, geschützt zu sein. Bei einer Kündigung des Mietverhältnisses hat der Vermieter meist sechs – maximal zwölf – Monate Zeit die Kautionssumme an den Mieter zurückzuzahlen. Die Mietkaution ist eine Art Bürgschaft, die die Bürgschaft durch natürliche Personen ersetzt.
Diesen Zeitraum gewährt man dem Vermieter, damit er den Zustand der Wohnung, sowie mögliche offene Beiträge der Miete, bzw. der Nebenkosten, erfassen kann.
Manche Vermieter erwirtschaften hingegen Zinsgewinne mithilfe der Mietkaution. Dagegen kann sich der Mieter jedoch nicht wehren. Unter Umständen muss der Mieter so die Kaution auch auf dem Rechtswege einklagen.
Abhilfe schafft die Kautionsversicherung, bei der Sie täglich eine Kündigung einreichen können und die Mietkautionsbürgschaft taggenau abgerechnet werden kann.