Die Antwort gilt für alle Versicherungen, egal ob Taucher-, Jagd- und Sportwaffen-, Golfausrüstung-, Angel-, Wintersport- oder Musikinstrumentenversicherung.
Wenn der Gesamtwert der zu versichernden Ausrüstung nicht in voller Höhe – also falsch – angegeben wurde, kann der Versicherer die Schadensersatzforderung zurückweisen.
Auch Ausrüstungsteile, die nicht im Versicherungsvertrag bzw. in der Police genannt sind, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.