Tritt eines der Ereignisse „Tod“, „schwerer Unfall“ oder „unerwartet schwere Erkrankung“ bei einer der versicherten Personen oder Risikopersonen ein, so gilt dies in der Regel bei allen Versicherern als versicherter Reiserücktritts- und/oder Reiseabbruchgrund. In diesen Fällen übernehmen dann die Versicherer sämtliche Kosten für Reiseleistungen.
Tod, schwerer Unfall oder unerwartet schwere Erkrankung Drucken
Geändert am: Di, 26 Mai, 2020 um 10:06 VORMITTAGS
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