Bitte beachten Sie, dass die Versicherer Ihre Konditionen immer wieder anpassen und die unten genannte Aufzählung nicht abschließend ist. 


Als Daumenregel kann man aber sagen:


Reiserücktritt:

  • Ja, wenn Schwangerschaft zum Buchungszeitpunkt nicht bekannt war und der Geburtstermin während der Reise liegt
  • Ja, wenn vor Reisebeginn unvorhersehbare Komplikationen bei der Schwangerschaft auftreten, die bei Reisebuchung nicht bekannt waren


Reiseabbruch:

  • Ja, wenn während der Reise unerwartete Beschwerden im Zusammenhang mit der Schwangerschaft auftreten und die Fortsetzung der Reise infolge dessen nicht möglich oder nicht zumutbar ist


Letzteres trifft zu für: TravelSecure, TravelProtect, Europ Assistance, Allianz Global Assistance (Stand: März 2015)