Auch ein Bruch von Prothesen gilt ebenso wie eine unerwartete Lockerung von implantierten Gelenken als versichertes Ereignis, welches die Versicherer im Regelfall anerkennen.
Bruch von Prothesen oder unerwartete Lockerung von implantierten Gelenken Drucken
Geändert am: Di, 26 Mai, 2020 um 10:08 VORMITTAGS
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