Ein Arbeitsplatzwechsel ist oft mitversichert – vorausgesetzt die versicherte Reise wurde vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die versicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, in der Regel jedoch maximal in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit.
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Geändert am: Di, 26 Mai, 2020 um 10:09 VORMITTAGS
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