Auch die Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule/Universität, die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs/Studiums zu vermeiden oder den Schul-/Studienabschluss zu erreichen, ist oft Bestandteil von Reiserücktritts- und/oder Reiseabbruchversicherungen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestandenen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wiederholungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit oder bis zu in der Regel 14 Tage nach Beendigung der Reise fällt.
Wiederholung nicht bestandener Prüfungen Drucken
Geändert am: Di, 26 Mai, 2020 um 10:11 VORMITTAGS
War diese Antwort hilfreich? Ja Nein
Feedback sendenLeider konnten wir nicht helfen. Helfen Sie uns mit Ihrem Feedback, diesen Artikel zu verbessern.