Eine Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Trennung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Gericht unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffenen Ehepartner ist in den allermeisten Fällen ebenfalls als anerkannter Rücktrittsgrund mitversichert.
Einreichung der Scheidungsklage Drucken
Geändert am: Di, 26 Mai, 2020 um 10:11 VORMITTAGS
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