Ja – Ihre europäische Krankenversicherungskarte können Sie während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem der 28 EU-Länder sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz, für medizinisch notwendige Leistungen in Anspruch nehmen.


Bitte beachten Sie dabei allerdings, dass durch die europäische Krankenversicherungskarte in der Regel lediglich die Grundleistungen gedeckt sind. Des Weiteren besteht kein Versicherungsschutz außerhalb des europäischen Raumes sowie der oben genannten Länder.