Reiserücktrittsversicherungen:

  • Flug: Check-in am Flughafenschalter oder -automaten.
  • Flug mit Vorabend-Check-in: Passieren der Sicherheitskontrolle des Reisenden am Reisetag.
  • Flug mit Online-Check-in: Passieren der Sicherheitskontrolle des Reisenden am Reisetag.
  • Flug mit Rail & Fly: Einsteigen in den Zug
  • Flug mit separat gebuchtem Bahn- oder ÖPNV-Zubringer: Abhängig davon, ob der Zubringer im Gesamtreisepreis versichert ist.
  • Autoreise: Übernahme des Mietwagens oder Wohnmobils.
  • Eigenanreise: Schlüsselübergabe im Hotel oder für die Ferienwohnung.
  • Kreuzfahrt: Ist die Anreise im versicherten Reisepreis inkludiert, mit Betreten des Zubringers (zum Beispiel Bahn oder Bus). Bei Eigenanreise mit dem Gang an Bord.


Reisegepäck– und Reiseunfallversicherung: 

Werden mit dem Verlassen der Wohnung wirksam.


Auslandsreisekrankenversicherung: 

Tritt beim Verlassen des deutschen Staatsgebietes in Kraft bzw. dem Staatsgebiet, in dem der Versicherte seinen ständigen Wohnsitz hat.


Notfallversicherung: 

Tritt mit Reiseantritt oder Eintreffen im Ausland in Kraft.