Reiseversicherungen können in der Regel bis zum Tag des geplanten Reisebeginns bzw. vor der Einreise im Aufenthaltsland abgeschlossen werden.
Einzige Ausnahme: Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen.
Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen sind in der Regel nur bis 30 Tage vor Reisebeginn abschließbar. Ein Abschluss innerhalb dieser Karenzzeit von 30 Tagen ist in den meisten Fällen nur dann möglich, wenn der Abschluss auch am Buchungstag der Reise bzw. spätestens drei Werktage danach erfolgt.