Die Reiserücktrittversicherung schützt Sie, wenn Sie z. B. wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung oder dem Tod eines nahen Angehörigen von Ihrer Reise zurücktreten müssen. Die Angst zu erkranken stellt kein versichertes Ereignis dar. Eine Vorerkrankung ändert dies auch nicht.
Ich habe Angst zu verreisen. Welche Regelungen gelten in der Reiserücktritt-Versicherung bzgl. des Coronavirus? Drucken
Geändert am: Di, 18 Mai, 2021 um 10:04 VORMITTAGS
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