Unterschied zwischen E-Bike und S-Pedelec
Wenn das E-Bike bzw. Pedelec eine Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten kann - es sich also nicht um ein S-Pedelec handelt - ist es nicht versicherungspflichtig. Das Fahrzeug ist dann verkehrsrechtlich einem Fahrrad gleichgestellt. Sie können eine Absicherung gegen Kasko und Diebstahl über unseren Vergleichrechner abschließen.
S-Pedelecs sind verkehrsrechtlich Leichtmofas gleichgestellt. Es gilt Helm-, Führerschein- und Versicherungspflicht. Für dieses Fahrzeug benötigen Sie die Mofa- bzw. Mopedversicherung.
Übrigens: S-Pedelecs dürfen nur auf Straßen und nicht auf Radwegen fahren.