Ein elektrischer Krankenfahrstuhl benötigt eine Haftpflichtversicherung, wenn er eine Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h erreicht. Diese Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und stellt sicher, dass Schäden, die mit dem Fahrzeug verursacht werden, abgedeckt sind.
Welche Versicherungen sind möglich?
Haftpflichtversicherung (Pflichtversicherung):
- Übernahme von Schäden, die mit dem Krankenfahrstuhl an Dritten verursacht werden.
- Schutz vor finanziellen Forderungen aus Sach- oder Personenschäden.
- Gesetzlich vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit über 6 km/h.
Teilkaskoversicherung (optional):
- Schutz bei Diebstahl, Brand, Explosion oder Kurzschluss.
- Abdeckung von Schäden durch Naturereignisse wie Sturm, Hagel oder Überschwemmung.
- Glasbruch und Marderbiss je nach Tarif abgedeckt.
Wie erfolgt die Versicherung?
- Fahrzeugdaten bereithalten – Dazu gehören Hersteller, Modell und technische Angaben aus der Betriebserlaubnis.
- Vergleichsrechner nutzen – Über den Covomo-Vergleichsrechner können Sie geeignete Tarife für Haftpflicht- und Teilkaskoversicherungen vergleichen und direkt online abschließen.
- Versicherungskennzeichen erhalten – Nach Vertragsabschluss wird das Versicherungskennzeichen per Post zugestellt. Dieses muss gut sichtbar am Krankenfahrstuhl angebracht werden.
Besonderheiten bei Krankenfahrstühlen
- Fahrzeuge bis 6 km/h sind nicht versicherungspflichtig, eine private Haftpflichtversicherung kann jedoch sinnvoll sein.
- Krankenfahrstühle mit einer Geschwindigkeit von bis zu 30 km/h sind ebenfalls versicherbar, benötigen aber eine Betriebserlaubnis.
- Es besteht keine Kfz-Steuerpflicht und keine Zulassungspflicht bei der Kfz-Zulassungsstelle.
Der Abschluss einer passenden Versicherung sorgt für rechtlichen Schutz und finanzielle Sicherheit im Schadensfall.