Ein elektrischer Krankenfahrstuhl benötigt eine Haftpflichtversicherung, wenn er eine Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h erreicht. Diese Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und stellt sicher, dass Schäden, die mit dem Fahrzeug verursacht werden, abgedeckt sind.

Welche Versicherungen sind möglich?

  • Haftpflichtversicherung (Pflichtversicherung):

    • Übernahme von Schäden, die mit dem Krankenfahrstuhl an Dritten verursacht werden.
    • Schutz vor finanziellen Forderungen aus Sach- oder Personenschäden.
    • Gesetzlich vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit über 6 km/h.
  • Teilkaskoversicherung (optional):

    • Schutz bei Diebstahl, Brand, Explosion oder Kurzschluss.
    • Abdeckung von Schäden durch Naturereignisse wie Sturm, Hagel oder Überschwemmung.
    • Glasbruch und Marderbiss je nach Tarif abgedeckt.

Wie erfolgt die Versicherung?

  1. Fahrzeugdaten bereithalten – Dazu gehören Hersteller, Modell und technische Angaben aus der Betriebserlaubnis.
  2. Vergleichsrechner nutzen – Über den Covomo-Vergleichsrechner können Sie geeignete Tarife für Haftpflicht- und Teilkaskoversicherungen vergleichen und direkt online abschließen.
  3. Versicherungskennzeichen erhalten – Nach Vertragsabschluss wird das Versicherungskennzeichen per Post zugestellt. Dieses muss gut sichtbar am Krankenfahrstuhl angebracht werden.

Besonderheiten bei Krankenfahrstühlen

  • Fahrzeuge bis 6 km/h sind nicht versicherungspflichtig, eine private Haftpflichtversicherung kann jedoch sinnvoll sein.
  • Krankenfahrstühle mit einer Geschwindigkeit von bis zu 30 km/h sind ebenfalls versicherbar, benötigen aber eine Betriebserlaubnis.
  • Es besteht keine Kfz-Steuerpflicht und keine Zulassungspflicht bei der Kfz-Zulassungsstelle.

Der Abschluss einer passenden Versicherung sorgt für rechtlichen Schutz und finanzielle Sicherheit im Schadensfall.