Nein, Kosten für obligatorisch oder vorsorglich durchgeführte Gesundheitstests, die für den Reiseantritt bzw. die Weiterreise oder die Rückreise notwendig sind, werden nicht erstattet.
Wird ein verordneter oder freiwilliger Corona-Test vor der Abreise bezahlt? Drucken
Geändert am: Di, 18 Mai, 2021 um 10:31 VORMITTAGS
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