Eine Reiseabsage aufgrund einer Insolvenz eines Reiseveranstalters stellt keinen versicherten Reiserücktrittsgrund dar. Bitte wenden Sie sich an den Insolvenzverwalter, um einen eventuell bereits gezahlten Reisepreis zurückzufordern. Dies gilt ganz unabhängig davon, aus welchem Grund die Insolvenz angemeldet werden musste.
Was geschieht, wenn der Reiseveranstalter wegen der Pandemie Insolvenz anmelden muss? Drucken
Geändert am: Di, 18 Mai, 2021 um 10:32 VORMITTAGS
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