Wird eine gebuchte Reise vom Veranstalter abgesagt oder gibt es eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts, sollte sich der betroffene Urlauber zunächst an den Veranstalter oder die Airline wenden, ob Alternativen angeboten werden oder eine kostenlose Stornierung möglich ist. Diese sind auch die Ansprechpartner, wenn gebuchte Veranstaltungen oder Touren ausfallen, oder wenn man schon vor Ort ist und nicht nach Hause fliegen kann.
Hilft mir die Reiserücktrittversicherung, wenn sich die Lage wieder verschärft? Drucken
Geändert am: Di, 18 Mai, 2021 um 10:33 VORMITTAGS
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