Eine (Teil-)Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gilt in der Reiserücktrittsversicherung nicht als versichertes Ereignis. Die Reiserücktrittsversicherung greift also nicht.
Greift die Reiserücktrittversicherung, wenn es für das Zielreiseland eine (Teil-)Reisewarnung wegen Coronavirus gibt? Drucken
Geändert am: Di, 18 Mai, 2021 um 10:34 VORMITTAGS
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