Ist das versicherte Haustier verstorben oder wurde es verkauft, können Sie Ihre Tierkrankenversicherung mit sofortiger Wirkung kündigen.
Möchte der neue Besitzer den Versicherungsschutz gerne aufrecht erhalten, so ist unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Vertragsumschreibung möglich.
Bei Anschaffung eines neuen Haustiers, wäre dementsprechend ein neu aufgelegter Versicherungsvertrag nötig.