Die Hundehalterhaftpflicht schützt Hundebesitzer vor Schadensersatzansprüchen Dritter. Jeder Tierhalter haftet per Gesetz für Schäden, die sein Tier verursacht – auch wenn ihn selbst keine Schuld trifft.
Der Abschluss einer Haftpflicht für Hunde ist in manchen Bundesländern bereits gesetzlich vorgeschrieben. Aber auch Hundehalter, für die diese Pflicht nicht gilt, sollten in jedem Fall eine Hundehaftpflicht abschließen, um sich gegen eventuell anfallende, hohe Schadenskosten abzusichern.