Abgesehen von der Pflicht eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen, können die Bundesländer weitere Vorgaben machen. Gerade Besitzer von gefährlichen Hunden müssen einiges zu beachten.
Leinenzwang und Maulkorbpflicht
Gefährliche Hunde müssen in den meisten Bundesländern an der Leine geführt werden und zusätzlich einen Maulkorb tragen. Kommen Halter solcher Hunde diesen Verpflichtungen nicht nach, müssen sie unter Umständen mit Bußgeldern rechnen. Außerdem kann im Schadensfall der Versicherungsschutz erlöschen. Einige Versicherungsunternehmen verzichten allerdings auch bei gefährlichen Hunden auf den Leinen- und Maulkorbzwang.