In der Reiserücktrittsversicherung und der Reiseabbruchversicherung muss die Versicherungssumme dem vollen vereinbarten Reisepreis entsprechen, der sich auch aus mehreren Buchungsbausteinen zusammensetzen kann. In der Reisegepäckversicherung ist es der Gesamtgepäckwert. Bei Jahrespolicen ist es der pauschal versicherte Höchstwert.


Stellt sich die Versicherungssumme im Versicherungsfall als zu niedrig heraus (Unterversicherung), wird der Versicherer die Entschädigungsleistung im Verhältnis zur bestehenden Unterversicherung kürzen, auch wenn es sich nur um einen Teilschaden handelt.