Nein. Die Reiserücktrittskostenversicherung leistet nur dann, wenn es von Ihrer Seite aus nicht zur gebuchten Reise kommen kann. Der andere Vertragspartner, also der Reiseveranstalter, muss sich für den Fall eines Konkurses selber versichern. Um die Kunden im Falle einer Pleite des Veranstalters zu schützen, ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, dass die Reiseveranstalter das eingezahlte Geld ihrer Kunden versichern müssen. Deshalb bekommen Sie zusammen mit der Buchungsbestätigung einen Nachweis über die Rückversicherung Ihres Reisepreises, den so genannten Reisepreissicherungsschein. Mit diesem Reisepreissicherungsschein kann man sich - im Fall der Fälle - bei der Versicherung des Veranstalters den Reisepreis zurückholen.
Ist eine Pleite des Reiseveranstalters ein Fall für die Reiserücktrittsversicherung? Drucken
Geändert am: Mo, 17 Mai, 2021 um 10:32 VORMITTAGS
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