Erhöht der VR die Prämie, ohne die Leistungen zu erhöhen, hat der VN ein außerordentliches Kündigungsrecht


Wichtige Info:


Die Mitteilung über die Prämienerhöhung und eine Belehrung über das damit verbundene außerordentlichen Kündigungsrecht, müssen dem VN mind. 1 Monat vor Wirksamwerden der Erhöhung vorliegen.