Der Versicherungsvertrag regelt nicht nur den Anspruch auf Versicherungsleistungen, sondern auch die damit verbundenen Rechte und Pflichten des Verbrauchers. Diese Verpflichtungen werden im Versicherungsrecht Obliegenheiten genannt und sind im Vertrag festgelegt.
Gesetzliche Obliegenheiten:
- Vorvertragliche Anzeigepflicht
- Gefahrstandspflicht
Vertragliche Obliegenheiten:
- Schadenminderungspflicht
- Schadenmeldepflicht
- Auskunfts- und Belegpflicht
Hat der Versicherer Obliegenheiten?
Nein, der Versicherer hat nur Rechtspflichten.
Hat ein Versicherungsnehmer eine Rechtspflicht?
Ja, die Pflicht zur Prämienzahlung (§1 Abs. 2 VVG)
Welche Rechtspflichten hat ein Versicherer?
- Gefahrtragungspflicht (§1 Abs. 1 VVG)
- Ausstellung der Police (§3 Abs. 1 VVG)