Auch wenn Du Dein Smartphone im Rahmen eines Mobilfunkvertrages erworben hast, ist der tatsächliche Wert des Handys entscheidend für die Höhe der Versicherungssumme. In solch einem Fall entspricht der Kaufpreis der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP).
Welchen Kaufpreis muss ich als Versicherungssumme angeben wenn ich es über einen Mobilanbieter gekauft habe? Drucken
Geändert am: Mi, 19 Mai, 2021 um 5:44 NACHMITTAGS
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