Hast Du Dein Smartphone bei einer Rabatt-Aktion oder im Rahmen eines Mobilfunkvertrags erhalten, gilt als Versicherungssumme der unsubventionierte Kaufpreis, also der gültige Marktpreis Deines Handys zum Zeitpunkt des Kaufs.


Beispiel 1:

Du hast für Dein Handy im Rahmen eines Mobilfunkvertrages 49 Euro gezahlt. Das ist jedoch nicht der tatsächliche, unsubventionierte Kaufpreis. Der Preis des Handys ohne Vertrag mit einem Telekommunikationsanbieter, beläuft sich auf z.B. 849 Euro. Also liegt die Versicherungssumme bei 849 Euro, das heißt Du wählst die Versicherungssumme 751 - 1.000 €.


Beispiel 2:

Du hast Dein Handy bei einer Rabatt-Aktion für 749 Euro gekauft. Das entspricht jedoch nicht dem unsubventionierten Kaufpreis. Die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP) beträgt zum Zeitpunkt des Kaufs 849 Euro. Also liegt die Versicherungssumme bei 849 Euro, das heißt Du wählst die Versicherungssumme 751 - 1.000 €.