Für den Vermieter ist die Verwaltung eines Kautionssparbuchs mit hohem Aufwand verbunden. Er muss zum Beispiel ein eigenes Konto eröffnen und jährlich eine Abrechnung über die Zinserträge erstellen. Der Vermieter hat die gleiche Rechtssicherheit wie bei einer Barkaution, es fallen keine Gebühren für ihn an. Und im Schadensfall hat er schnell und unkompliziert Zugriff auf die Mietkaution, das spart Zeit und Ärger.
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Geändert am: Do, 20 Mai, 2021 um 9:49 VORMITTAGS
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