Benötigen Sie wegen eines Umzugs oder einer Zweitwohnung eine weitere Bürgschaft, können Sie diese einfach über den bestehenden Versicherungsvertrag neu beantragen. Ein weiterer Vorteil: Behält der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Mietkautionsbürgschaft noch als Sicherheit (z.B. für die Nebenkostenabrechnung) zurück, stellen wir diese bereits ab Beendigung beitragsfrei. Eine Doppelbelastung für Beiträge von zwei Mietkautionsbürgschaften fällt somit weg.
Wann und wie kann eine weitere Bürgschaft beantragt werden? Drucken
Geändert am: Do, 20 Mai, 2021 um 9:50 VORMITTAGS
War diese Antwort hilfreich? Ja Nein
Feedback sendenLeider konnten wir nicht helfen. Helfen Sie uns mit Ihrem Feedback, diesen Artikel zu verbessern.