Als Mieter sparen Sie sich die Kaution in bar oder als Sparbuch. So haben Sie sofort einen größeren finanziellen Spielraum. Außerdem entfällt die Doppelbelastung, falls die Mietkaution für die alte Wohnung noch nicht zurückerstattet wurde und schon eine Mietkaution für die neue Wohnung gestellt werden muss. Und wenn Sie schon eine Kaution in bar oder als Sparbuch hinterlegt haben, können Sie diese jederzeit durch die Mietkautionsbürgschaft ersetzen. Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter, mit seiner Zustimmung ist der Tausch jederzeit möglich.
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Geändert am: Do, 20 Mai, 2021 um 9:51 VORMITTAGS
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