Sobald der Bürgschaftsgläubiger die Kaution angefordert hat, informiert der Versicherer Sie umgehend über den Abruf. Sie haben nun vier Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Nach Ablauf dieser Frist zahlt der Versicherer die angeforderte Bürgschaftssumme an den Vermieter/Verwalter aus, sofern der Auszahlung rechtlich nichts entgegensteht. Eine gesonderte Zustimmung Ihrerseits ist für die Auszahlung nicht erforderlich.
Wann erfolgt die Auszahlung im Schadensfall? Drucken
Geändert am: Do, 20 Mai, 2021 um 10:33 VORMITTAGS
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