Die Leistungen aus der Hochzeitsversicherung werden immer an den Geschädigten ausgezahlt. Geschädigter ist der, der die Stornokosten zu tragen hat.
Wer erhält im Schadenfall die Leistungen aus der Hochzeitsversicherung? Drucken
Geändert am: Do, 20 Mai, 2021 um 11:21 VORMITTAGS
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