Nein, die Versicherung für Mofas, Roller, E-Scooter und andere versicherungspflichtige Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen verlängert sich nicht automatisch.

Der Versicherungsschutz gilt immer für ein Verkehrsjahr vom 01. März bis zum 28./29. Februar des Folgejahres. Nach Ablauf dieses Zeitraums muss ein neuer Antrag gestellt und ein neues Versicherungskennzeichen beantragt werden.


Wichtig:

  • Es erfolgt kein automatischer Versand eines neuen Versicherungskennzeichens.
  • Eine rechtzeitige Verlängerung ist erforderlich, um lückenlosen Versicherungsschutz zu gewährleisten.
  • Makler können im Covomo Vertriebsportal einen Antrag aus dem Vorjahr erneut einreichen, ohne die Daten erneut eingeben zu müssen.

Der Abschluss eines neuen Versicherungsvertrags kann einfach über unseren Vergleich erfolgen.