Die Farbe des Versicherungskennzeichens ändert sich jährlich, um eine einfache Sichtkontrolle der Gültigkeit zu ermöglichen. Dies erleichtert es der Polizei, Ordnungsbehörden und Versicherungen, auf einen Blick zu erkennen, ob ein Fahrzeug über einen gültigen Versicherungsschutz verfügt.
1. Gesetzliche Vorgabe zur Farbänderung
- Das Versicherungsjahr läuft vom 1. März bis zum 28./29. Februar des Folgejahres.
- Jedes Jahr wird eine neue Farbe für die Kennzeichen festgelegt.
- Nach Ablauf des Versicherungsjahres verliert das alte Kennzeichen seine Gültigkeit.
2. Rotationsprinzip der Farben
Die Farben folgen einem drei Jahre wiederholenden Rhythmus:
- Schwarz
- Blau
- Grün
Nach drei Jahren beginnt die Rotation wieder mit Schwarz.
3. Vorteile der Farbwechsel-Regelung
- Einfache Kontrolle: Behörden können aus der Entfernung erkennen, ob ein Fahrzeug noch versichert ist.
- Vermeidung von Missbrauch: Die eindeutige Farbgebung verhindert die unerlaubte Weiterverwendung abgelaufener Kennzeichen.
- Schnelle Identifizierung: Fahrer und Versicherungsnehmer sehen auf einen Blick, ob ihr Fahrzeug noch gültig versichert ist.
Fazit
Die jährlich wechselnde Farbe des Versicherungskennzeichens dient der einfachen Überprüfung der Versicherungspflicht und sorgt für mehr Sicherheit und Transparenz im Straßenverkehr. Um weiterhin legal unterwegs zu sein, muss jedes Jahr rechtzeitig ein neues Kennzeichen beantragt werden.