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Welche Neuerungen gibt es zu beachten?

Wichtig: Seit dem 1. Januar 2025 können Sie über das Covomo Vertriebsportal bestehende Anträge erneut einreichen. Hierzu verwendet unser Rechner die Angaben zum Versicherungsnehmer, des zu versichernden Fahrzeuges und die Zahlungsdaten, welche im ausgewählten Antrag verwendet wurden. So können Sie oder Ihre Kunden Anträge aus dem Vorjahr mit wenigen Mausklicks einreichen.


Was ist beim Versicherungsbeginn zu beachten?

Das laufende Verkehrsjahr endet am 28. Februar. Alle Verträge mit einem Versicherungsbeginn vor dem 1. März 2026 enden automatisch.


Bitte stellen Sie sicher, dass Sie oder Ihre Kunden den Versicherungsschutz frühzeitig neu beantragen, um einen nahtlosen Versicherungsschutz nach dem 1. März zu gewährleisten. Als Versicherungsbeginn für das neue Verkehrsjahr müssen Sie mindestens den 1. März wählen.


Können meine Kunden ihren Versicherungsschutz einfach verlängern?

Nein – eine automatische Verlängerung des Versicherungsschutzes erfolgt nicht.


Wenn Ihr Kunde den Versicherungsschutz fortführen möchte, muss ein neuer Antrag gestellt werden.


Über das Covomo Vertriebsportal haben Sie jedoch die Möglichkeit, einen neuen Antrag auf Basis eines Vorjahresantrags zu generieren. So sparen Sie Zeit, da vorhandene Daten übernommen werden.


Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Hilfeartikel.


Bitte beachten Sie: Für Anträge mit einem Versicherungsbeginn vor dem 1. März 2024 steht diese Funktion nur eingeschränkt zur Verfügung. In diesen Fällen kann es sein, dass eine automatische Neuberechnung nicht möglich ist und eine neue Berechnung über den Vergleichsrechner durchgeführt werden muss.


Wie lange dauert der Versand der Kennzeichen?

Die Versicherungskennzeichen werden direkt von den Versicherungsgesellschaften oder deren beauftragten Dienstleistern versendet – in der Regel mit Deutscher Post oder DHL.


Übliche Bearbeitungszeiten

  • Policierung (Bearbeitung durch den Versicherer):
    meist 1–2 Werktage
  • Versand mit der Post:
    zusätzlich in der Regel 2–3 Werktage

Insgesamt sollten Sie daher gewöhnlich mit etwa 3–5 Werktagen rechnen.


Bitte beachten Sie saisonale Besonderheiten: Die im Vergleich angegebene Versanddauer basiert auf Richtwerten der jeweiligen Versicherungsgesellschaften. Erfahrungsgemäß kommt es insbesondere in den Monaten Februar, März und April zu deutlich erhöhtem Antragsaufkommen. In dieser Zeit sind spürbar längere Bearbeitungs- und Versandzeiten möglich.


? Unser Tipp: Beantragen Sie den Versicherungsschutz möglichst frühzeitig und weisen Sie auch Ihre Kundinnen und Kunden darauf hin, den Antrag rechtzeitig zu stellen.


Wichtiger Hinweis zur Anschrift

Achten Sie bei der Antragstellung unbedingt auf die korrekte und vollständige Postanschrift Ihrer Kunden.


Die Anträge werden in der Regel automatisiert („dunkel“) verarbeitet.


Eine nachträgliche Adressänderung ist häufig nicht mehr möglich, da sich die Kennzeichen zum Zeitpunkt der Bearbeitung oft bereits im Versand befinden oder die Prozesse dermaßen automatisiert sind, dass ein manueller Eingriff nicht mehr möglich ist.


Wann erhalten meine Kunden ihre Kennzeichen, wenn ich vorzeitig mit Versicherungsbeginn 1. März beantragt?

Wenn Sie den Versicherungsschutz bereits im Januar oder Anfang Februar mit Versicherungsbeginn 1. März beantragen, versenden die meisten Versicherungsgesellschaften die neuen Kennzeichen zeitnah – also schon vor Beginn der neuen Saison.


Das bedeutet: Ihre Kunden erhalten die Kennzeichen in der Regel schon vor dem 1. März zugeschickt.


Wichtig für Ihre Kunden: Auch wenn das Kennzeichen frühzeitig ankommt, darf es erst ab dem 1. März 2025 angebracht und genutzt werden.


Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit dem beantragten Versicherungsbeginn – also zum 01.03.2025.

Eine Nutzung des Fahrzeuges mit dem neuen Kennzeichen vor diesem Datum ist nicht versichert.


? Unser Tipp: Weisen Sie Ihre Kundinnen und Kunden vorsorglich darauf hin, das neue Kennzeichen erst zum Saisonstart zu montieren.


Welche Arten von Versicherungen werden angeboten?

Für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen ist mindestens die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung erforderlich.


Nur bei Abschluss einer Haftpflichtversicherung wird das notwendige Versicherungskennzeichen ausgegeben.


Zusätzlich zur Haftpflicht bieten die meisten Versicherer einen Teilkaskoschutz an.


Dieser kann je nach Gesellschaft:

  • optional hinzugewählt werden
  • mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden


Der Teilkaskoschutz deckt in der Regel Schäden am eigenen Fahrzeug ab, zum Beispiel durch Diebstahl oder Naturereignisse.


? Unser Tipp: Prüfen Sie gemeinsam mit Ihrem Kunden, ob neben der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflicht ein zusätzlicher Teilkaskoschutz sinnvoll ist – insbesondere bei hochwertigen Fahrzeugen.


Welche Änderungen gibt es bei den Produkten?

Wir bieten Ihnen in diesem Jahr dieselben Produkte an, wie bereits im Vorjahr.


Was muss ich tun, wenn ich den Covomo Vergleichsrechner verlinkt habe?

Wenn Sie auf Ihrer Website lediglich per einfacher Verlinkung (Hyperlink) auf unseren Vergleichsrechner verweisen, müssen Sie nichts weiter unternehmen.


Ihre bestehende Verlinkung wird automatisch umgestellt.

Besucherinnen und Besucher Ihrer Website werden automatisch auf den neuen Vergleichsrechner weitergeleitet.


Sonstige Fragen

Bei sonstigen Fragen speziell zum Thema Versicherungskennzeichen oder Anträgen und Verträgen im Zusammenhang mit Versicherungskennzeichen wenden Sie sich bitte an moped@covomo.de


Für weitere Fragen oder Fragen technischer Natur wenden Sie sich bitte an unser Partnermanagement-Team unter partner@covomo.de.