Geschützt durch die Reisegepäckversicherung ist das Gepäck des Versicherungsnehmers sowie der mitreisenden Angehörigen. Der Familienbegriff kann je nach Versicherer variieren. In der Regel zählen hierzu Ehe- oder Lebenspartner sowie bis zu vier unterhaltsberechtigte Kinder. Diese sind bis zum Ende der Ausbildung längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert.
Für wen gilt der Versicherungsschutz? Drucken
Geändert am: Do, 7 Mai, 2020 um 3:05 NACHMITTAGS
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