Für alle Policen gilt, dass Reisegepäck gegen Diebstahl und Einbruch versichert ist. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Versicherungsnehmer seine Sorgfaltspflicht nicht verletzt. Auch bei Naturgewalten wie Brand, Blitzschlag, Explosion, Lawinen oder Steinschlag ersetzt die Reisegepäckversicherung den entstandenen Schaden.
Der Versicherungsnehmer muss sein Gepäck immer im Auge behalten oder in einem abgeschlossenen Raum aufbewahren. Wer seinen Koffer während der Zugfahrt unbeaufsichtigt im Gepäckbereich abstellt, genießt in der Regel keinen Versicherungsschutz. Kommt es aufgrund fahrlässigem Verhalten Dritter zu einem Schaden, wird dieser durch die Versicherung ebenfalls abgedeckt.